Falls Sie planen, Sequenztrainingsgeräte im Rehabilitationssport einzusetzen, beachten Sie, dass dies seit 1. Januar 2011 im Rahmen des Rehabilitationssports nicht mehr möglich ist.
Beachten Sie, dass vor der Anerkennung jeder Verantwortliche für den Rehabilitationssport das Pflichtmodul 10 UE „RSD Rehasport für Verantwortliche" sowie jeder Übungsleiter das Pflichtmodul 8 UE „RSD Rehasport für Übungsleiter" und einen 1. Hilfe Kurs [8 Doppelstunden] besuchen muss.