SCHRITT 2 - RSD

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Schritt 2

Die Entscheidung

Nachdem Sie beschlossen haben, zukünftig Rehabilitationssport anzubieten, müssen Sie sich entscheiden, in welcher Rechtsform Sie dies tun möchten.

Sie können die Anerkennung über Ihre bestehende Einrichtung beantragen, oder Sie entscheiden sich für die Gründung eines Sportvereins. Auch wenn diese keine zwingende Voraussetzung für den Rehabilitationssport mehr darstellt, sind damit eine ganze Reihe von Vorteilen - gerade im Hinblick auf eine nachhaltige Patientenbindung - verbunden.

Nutzen Sie hierzu auch die Informationsmöglichkeiten im Rahmen der am Markt angebotenen Veranstaltungen zum Rehabilitationssport.

Die Mitgliedschaft

Grundlage für die Anerkennung Ihrer Angebote ist die ordentliche Mitgliedschaft im RSD. Diese kann hier beantragt werden; die Satzung des RSD ist hier nachzulesen. Die Mitgliedschaft kostet 30 EUR pro Monat bzw. 330 EUR bei jährlicher Zahlung [„11 statt 12"].
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